Der Umschlag liegt seit drei Tagen auf dem Küchentisch. Du weißt genau, was drin ist. Und du weißt auch, dass du ihn irgendwann aufmachen musst. Dann steht da: 940 Euro Nachzahlung, fällig in 14 Tagen. Der erste Reflex ist Ärger, der zweite Resignation, der dritte Überweisung. Und genau der dritte ist der falsche. Denn eine zu hohe Gasabrechnung hat fast immer einen Grund, den man auf dem Papier finden kann. Manchmal liegt er beim Versorger, manchmal beim Vermieter, manchmal tatsächlich bei dir. Aber finden kann man ihn.

Kurz gesagt

  • Prüf zuerst den Zählerstand und das Ablesedatum. Geschätzte Werte sind der häufigste Grund für eine absurd hohe Rechnung.
  • Dein Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet werden Kilowattstunden. Bei der Umrechnung über Brennwert und Zustandszahl passieren Fehler, die schnell dreistellig werden.
  • Als Mieter gilt: Die Heizkostenabrechnung muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein. Danach ist eine Nachforderung in der Regel raus.

Schritt eins: Steht da überhaupt dein Verbrauch?

Bevor du über Preise diskutierst, schau auf die Zahlen. Auf der Rechnung stehen Anfangs- und Endzählerstand, das Ablesedatum und die Zählernummer. Drei Dinge musst du abgleichen.

Erstens die Zählernummer. Steht die so auch auf deinem Zähler im Keller? In Mehrfamilienhäusern werden Zähler verwechselt, das ist kein Mythos. Zweitens das Wörtchen in Klammern hinter dem Zählerstand. Steht da „geschätzt“ oder „rechnerisch ermittelt“, hat niemand abgelesen. Der Versorger hat deinen Verbrauch hochgerechnet, und zwar meistens großzügig. Drittens die Plausibilität: Ein Vier-Personen-Haushalt in einer 110-Quadratmeter-Wohnung liegt bei grob 15.000 bis 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr. Wenn auf deiner Abrechnung 34.000 stehen und du weder einen Pool beheizt noch den Winter über die Fenster offen gelassen hast, stimmt etwas nicht.

Der beste Konter ist ein eigener Zählerstand mit Datum. Foto machen, jeden Monat, dauert zehn Sekunden. Wer ein Foto vom 31. Dezember hat, diskutiert nicht lange.

Kubikmeter rein, Kilowattstunden raus

Hier wird es technisch, aber es lohnt sich. Dein Gaszähler misst Volumen, also Kubikmeter. Bezahlt wird aber Energie, also Kilowattstunden. Dazwischen steht eine Formel, die auf jeder ordentlichen Rechnung abgedruckt ist:

Verbrauch in m³ × Zustandszahl × Brennwert = Kilowattstunden.

Die Zustandszahl liegt je nach Höhenlage meist um 0,95. Der Brennwert hängt von der Gasqualität ab und bewegt sich bei Erdgas grob zwischen 8,4 und 11,5 kWh je Kubikmeter. Mach die Probe. Wenn dein Versorger mit einem Brennwert von 11,4 rechnet, dein Nachbar beim selben Netzbetreiber aber mit 10,2, dann frag nach. Ein Unterschied von einem Punkt beim Brennwert bedeutet bei 1.800 Kubikmetern rund 1.700 Kilowattstunden mehr auf der Rechnung. Bei 12 Cent sind das über 200 Euro.

Faustformel: Kubikmeter mal etwa 10 ergibt die Kilowattstunden. Weicht die Rechnung deines Versorgers deutlich davon ab, hast du einen konkreten Punkt, den du schriftlich hinterfragen kannst.

Der Preis: Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Umlagen

Jetzt zur zweiten Hälfte der Rechnung. Der Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde und der Grundpreis in Euro im Jahr müssen exakt dem entsprechen, was in deinem Vertrag oder im letzten Preisänderungsschreiben steht. Preiserhöhungen muss dir der Versorger rechtzeitig und in Textform ankündigen. Hast du so ein Schreiben nie bekommen, ist das ein Einwand.

Dazu kommen Posten, die du nicht wegverhandeln kannst, aber kennen solltest. Die Erdgassteuer liegt bei 0,55 Cent je Kilowattstunde. Die Umsatzsteuer liegt seit April 2024 wieder bei 19 Prozent, der zeitweise reduzierte Satz von 7 Prozent ist Geschichte. Und dann ist da der CO2-Preis. 2025 lag er bei 55 Euro je Tonne, für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas landest du damit bei grob 260 bis 310 Euro im Jahr allein für CO2.

  • 0,55 ctErdgassteuer je Kilowattstunde
  • 19 %Umsatzsteuer auf Gas seit April 2024
  • 55–65 €CO2-Preis je Tonne im Jahr 2026
  • 6 WochenFrist für den Versorger zur Abrechnung nach § 40b EnWG

Und dann die unbequeme Wahrheit: Oft ist die Rechnung nicht falsch, sondern der Tarif einfach schlecht. Wer in der Grundversorgung hängt, zahlt bei Gas regelmäßig deutlich mehr als nötig. Das ist kein Rechenfehler, das ist Bequemlichkeit, und sie kostet im Jahr schnell drei- bis vierhundert Euro. Wenn du deine Verträge für Strom und Gas seit Jahren nicht angefasst hast, ist unser Wechselservice der kürzere Weg: schneller als drei Abende am Vergleichsportal.

Du willst nicht Position für Position durch die Abrechnung kriechen. Der Nebenkosten-Check prüft deine Abrechnung automatisch nach festem Regelwerk und erstellt daraus das fertige Widerspruchsschreiben, 24,90 Euro einmalig, die Erstprüfung kostet nichts.

Abrechnung jetzt prüfen

Wenn du Mieter bist, ist es gar keine Gasabrechnung

Dann kommt die Rechnung nicht vom Versorger, sondern vom Vermieter oder vom Messdienst. Und dafür gelten andere Regeln. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden müssen, der Rest nach Wohnfläche. Wird komplett nach Quadratmetern abgerechnet, darfst du deinen Anteil nach § 12 Heizkostenverordnung um 15 Prozent kürzen. Das ist kein Bitten, das ist ein Recht.

Wichtiger noch ist die Frist:

Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.§ 556 Abs. 3 BGB

Heißt konkret: Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026 bei dir im Briefkasten liegen. Kommt sie im Februar 2027, musst du die Nachzahlung in der Regel nicht zahlen. Ein Guthaben bekommst du trotzdem. Und du selbst hast ab Zugang der Abrechnung ebenfalls 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben.

Darf in die Heizkostenabrechnung

  • Brennstoffkosten, also das gelieferte Gas
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage
  • Wartung von Therme und Anlage
  • Schornsteinfeger und Immissionsschutzmessung
  • Miete und Ablesung der Messgeräte

Darf nicht hinein

  • Reparatur einer defekten Therme
  • Austausch oder Modernisierung der Heizung
  • Verwaltungskosten des Vermieters
  • Kosten für leerstehende Wohnungen
  • Rückstellungen für künftige Arbeiten

Genau an dieser Abgrenzung geben die meisten auf. Du müsstest jede Position einzeln einsortieren, den Verteilerschlüssel nachrechnen, die Fristen im Kalender haben und am Ende ein Schreiben formulieren, das nicht nach Bauchgefühl klingt. Kannst du machen. Musst du aber nicht: Beim Nebenkosten-Check kannst du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Eine Software geht sie nach festem Regelwerk durch, und du bekommst Prüfbericht, Widerspruchsschreiben und ein Anschreiben zur Belegeinsicht als PDF. Unterschreiben und abschicken machst du selbst.

Und wenn der Verbrauch wirklich gestiegen ist?

Kommt vor. Ein Kind mehr im Haushalt, Homeoffice statt Büro, ein kalter Januar, eine Zirkulationspumpe, die rund um die Uhr warmes Wasser durch die Leitungen schickt. Oder eine Therme, die seit acht Jahren nicht hydraulisch abgeglichen wurde. Das sind echte Gründe, und dagegen hilft kein Widerspruch, sondern ein Handwerker.

Der häufigste Grund für die große Zahl unten rechts ist aber ein ganz banaler: zu niedrige Abschläge. Wenn der Versorger zwölf Monate lang 85 Euro einzieht, dein tatsächlicher Verbrauch aber 160 Euro im Monat kostet, dann ist die Nachzahlung keine Überraschung, sondern Mathematik. Lass die Abschläge nach jeder Abrechnung anpassen. Ein zinsloses Darlehen an deinen Versorger brauchst du nicht.

  1. Nicht sofort zahlen, aber die Frist notieren. Rechnungsdatum und Zahlungsziel aufschreiben, dann hast du Ruhe zum Prüfen.
  2. Zählerstände abgleichen. Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, geschätzt oder abgelesen.
  3. Umrechnung nachrechnen. Kubikmeter mal Zustandszahl mal Brennwert, mit dem Taschenrechner auf dem Handy in zwei Minuten erledigt.
  4. Belege anfordern. Als Mieter hast du Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege. Das schriftlich und mit Datum.
  5. Schriftlich widersprechen. Konkret, mit Positionsangabe, und mit einer Frist von zwei bis vier Wochen zur Stellungnahme.

Fazit

Eine zu hohe Gasabrechnung ist selten ein Rätsel. In den allermeisten Fällen steckt dahinter ein geschätzter Zählerstand, ein krummer Brennwert, ein falscher Verteilerschlüssel oder ein Abschlag, der nie angepasst wurde. Das alles steht auf dem Papier, das bei dir auf dem Küchentisch liegt. Du musst nur hinschauen, und du musst es innerhalb der Fristen tun.

Wenn dir die Lust fehlt, dich durch 14 Positionen und drei Verteilerschlüssel zu arbeiten: Abrechnung automatisch prüfen lassen geht schneller. Die Erstprüfung kostet nichts, das vollständige Paket mit Prüfbericht und fertigem Widerspruchsschreiben 24,90 Euro einmalig. Das ist weniger als eine einzige falsch abgerechnete Position.

Häufige Fragen

Beim Energieversorger gilt: Bei ernsthaften Zweifeln an der Richtigkeit der Rechnung kannst du die Zahlung zurückhalten, der Versorger darf dann aber unter Umständen ein Mahnverfahren einleiten. Als Mieter gilt, dass eine formell fehlerhafte oder verspätete Abrechnung keine fällige Forderung begründet. Sicher fährst du, wenn du schriftlich widersprichst, den unstrittigen Teil zahlst und den strittigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt oder gar nicht überweist.
Nach § 556 Abs. 3 BGB hast du als Mieter 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen schriftlich mitzuteilen. Danach sind sie in der Regel ausgeschlossen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Notier dir das Zugangsdatum, gerade bei Abrechnungen, die du erst Monate später aus dem Stapel ziehst.
Auf der Abrechnung steht hinter dem Zählerstand meist ein Hinweis wie „geschätzt“, „hochgerechnet“ oder ein Kürzel, das in der Legende erklärt wird. Fehlt dieser Hinweis ganz und der Verbrauch passt nicht zu deinen Vorjahreswerten, fordere die Ableseart schriftlich an. Mit einem eigenen Zählerfoto samt Datum lässt sich ein geschätzter Wert meist problemlos korrigieren.