Der Brief liegt seit drei Tagen auf dem Küchentisch. Ungeöffnet. Du weißt ungefähr, was drin steht, und genau deshalb machst du ihn nicht auf. Irgendwann dann doch: 1.180 Euro Nachzahlung. Und die ehrliche Frage, die sich fast jeder stellt, lautet nicht „Wie zahle ich das?“, sondern „Stimmt das überhaupt?“. Gute Nachricht: Das kannst du in einer halben Stunde selbst herausfinden. Du brauchst dafür keinen Taschenrechner-Wahn und kein Jurastudium, sondern fünf Zahlen und ein bisschen Systematik.
Kurz gesagt
- Dein Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Die Umrechnung über Brennwert und Zustandszahl ist die häufigste Fehlerquelle.
- Dein Versorger muss die Jahresabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums schicken. Für Rückforderungen gilt die dreijährige Verjährung.
- Wenn das Gas über die Heizkostenabrechnung vom Vermieter kommt, gelten andere Regeln – und andere Fristen.
Was auf der Gasrechnung überhaupt stehen muss
Bevor du rechnest, schaust du, ob alles da ist. Eine Gasrechnung ist kein Kassenzettel, sie muss nachvollziehbar sein. Das verlangt § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes. Konkret gehören auf das Blatt: der Abrechnungszeitraum mit Anfangs- und Enddatum, Anfangs- und Endzählerstand, ob abgelesen oder geschätzt wurde, die Zählernummer, der Verbrauch in Kubikmetern und in Kilowattstunden, Brennwert und Zustandszahl, Grundpreis und Arbeitspreis, die gezahlten Abschläge und der Vergleich zum Vorjahresverbrauch.
Fehlt davon etwas, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein formaler Mangel. Besonders beliebt: Brennwert und Zustandszahl stecken irgendwo im Kleingedruckten oder fehlen ganz. Ohne diese beiden Werte kannst du den Verbrauch nicht nachrechnen. Und genau das ist ja der Sinn der Sache.
- 6 Wochenhat dein Gasversorger nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit für die Jahresabrechnung (§ 40c EnWG)
- 12 Monatehat dein Vermieter für die Nebenkostenabrechnung – danach keine Nachforderung mehr (§ 556 BGB)
- 3 JahreVerjährungsfrist für zu viel gezahltes Geld, gerechnet ab Ende des Jahres
Schritt für Schritt: so prüfst du deine Gasrechnung
Hol dir die letzte Abrechnung dazu, dann hast du den Vergleichswert direkt daneben liegen. Und mach ein Foto vom Zählerstand, bevor du anfängst – das ist der einzige Beweis, den du selbst in der Hand hast.
- Zeitraum und Zählerstände abgleichen. Der Endstand der letzten Rechnung muss mit dem Anfangsstand der neuen übereinstimmen. Klingt banal, ist aber eine der häufigsten Pannen, besonders nach einem Anbieter- oder Zählerwechsel.
- Prüfen, ob abgelesen oder geschätzt wurde. Steht da „rechnerisch ermittelt“ oder „geschätzt“, hat niemand den Zähler gesehen. Dann gilt dein eigener Wert. Melde ihn und verlange eine korrigierte Abrechnung.
- Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnen. Die Formel steht weiter unten. Das ist der Schritt, bei dem die meisten Fehler auffallen.
- Arbeitspreis und Grundpreis mit dem Vertrag vergleichen. Wurde der Preis mitten im Zeitraum erhöht, muss die Rechnung zwei Preisstufen getrennt ausweisen. Ein einziger Mischpreis über zwölf Monate ist nicht zulässig.
- Abschläge nachzählen. Addiere jede Buchung auf deinem Kontoauszug. Elf statt zwölf abgebuchte Abschläge auf der Rechnung sind kein Einzelfall, und die Differenz landet in der Nachzahlung.
Mach den Vorjahresvergleich zum Pflichtprogramm. Wenn dein Verbrauch plötzlich 40 Prozent über dem Vorjahr liegt, ohne dass du anders geheizt hast, ist das kein Pech, sondern ein Prüfanlass – Zähler, Ablesung, Umrechnung, in dieser Reihenfolge.
Die Gasrechnung kommt nicht vom Versorger, sondern vom Vermieter? Dann steckt dein Gas in der Heizkostenabrechnung – und die ist deutlich fehleranfälliger. Der Nebenkosten-Check prüft deine Abrechnung automatisch nach festem Regelwerk und erstellt daraus das fertige Widerspruchsschreiben, 24,90 Euro einmalig, die Erstprüfung ist kostenlos.
Abrechnung jetzt prüfenVon Kubikmetern zu Kilowattstunden – hier hakt es am häufigsten
Dein Gaszähler zählt Volumen. Bezahlt wird aber Energie. Zwischen beidem liegen zwei Faktoren, die dein Netzbetreiber liefert: die Zustandszahl und der Brennwert. Die Zustandszahl berücksichtigt Höhenlage und Gasdruck an deinem Standort und liegt meistens zwischen 0,90 und 1,00. Der Brennwert sagt, wie viel Energie in einem Kubikmeter des gelieferten Gases steckt, üblich sind Werte zwischen 8,4 und 11,5 Kilowattstunden pro Kubikmeter.
Die Rechnung ist simpel: Kubikmeter mal Zustandszahl mal Brennwert gleich Kilowattstunden.
| Position | Wert |
|---|---|
| Verbrauch laut Zähler | 1.450 m³ |
| Zustandszahl | 0,9530 |
| Brennwert | 11,2 kWh/m³ |
| Abgerechnete Energie | 15.477 kWh |
Jetzt der Punkt, auf den es ankommt: Schon 0,5 Kilowattstunden zu viel beim Brennwert machen bei diesem Verbrauch rund 690 Kilowattstunden Differenz. Bei 12 Cent brutto sind das gut 82 Euro. Für eine Zahl, die kaum jemand nachprüft. Wenn dein Brennwert deutlich über 11,5 liegt oder sich gegenüber dem Vorjahr sprunghaft verändert hat, frag beim Netzbetreiber nach dem Nachweis. Der ist dazu verpflichtet.
Preise, Umlagen und die unbequeme Frage nach dem Tarif
Auf der Gasrechnung stehen Netzentgelte, Konzessionsabgabe, CO2-Kosten, Energiesteuer und 19 Prozent Umsatzsteuer. Die meisten dieser Posten kannst du nicht verhandeln. Was du sehr wohl beeinflussen kannst, ist der Arbeitspreis deines Lieferanten. Und da trennt sich die Spreu vom Weizen.
Preiserhöhungen in der Grundversorgung müssen dir mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt werden, und sie werden immer zum Monatsbeginn wirksam. Steht auf deiner Rechnung eine Erhöhung mitten im Monat oder kannst du dich an kein Schreiben erinnern, lohnt der Blick in den Posteingang. Jede Preisänderung löst außerdem ein Sonderkündigungsrecht aus.
Ehrlich gesagt: Die meisten Leute, die bei mir am Tisch sitzen, haben keinen Abrechnungsfehler, sondern schlicht einen zu teuren Tarif. Sie zahlen seit sechs Jahren Grundversorgung, weil sich nie jemand drum gekümmert hat. Statt einmal zwanzig Minuten in einen Tarifwechsel zu stecken, zahlen sie jedes Jahr dreistellig drauf – dabei wäre der Wechsel der kürzere Weg. Wenn du das abgeben willst, übernimmt unser Wechselservice den Teil für Strom und Gas.
Fehler gefunden – und jetzt?
Erstmal: nicht einfach die Zahlung einstellen. Das ist der Reflex, und er ist riskant. Für die Grundversorgung steht es sogar ausdrücklich im Gesetz.
„Offensichtlicher Fehler“ heißt: ein falscher Zählerstand, ein doppelt berechneter Monat, ein Preis, der nie vereinbart war. Ein Bauchgefühl reicht nicht. Formuliere deinen Einwand schriftlich, benenne die konkrete Position, nenne deine Kundennummer und setz eine Frist von 14 Tagen. Den unstrittigen Teil zahlst du weiter. So bleibst du sauber und verlierst trotzdem nichts.
Das kannst du beanstanden
- Geschätzte Zählerstände, obwohl du deinen Zählerstand gemeldet hast
- Lücken oder Überschneidungen beim Abrechnungszeitraum
- Nicht angekündigte Preiserhöhungen
- Fehlende oder falsch verbuchte Abschläge
- Brennwert ohne Nachweis
Das bringt dir nichts
- „Die Nachzahlung ist mir zu hoch“ ohne Rechenfehler
- Netzentgelte und Konzessionsabgabe
- Energiesteuer und Umsatzsteuer
- CO2-Kosten, die gesetzlich festgelegt sind
- Ein kalter Winter
Wenn das Gas über die Nebenkostenabrechnung läuft
In der Mietwohnung mit Zentralheizung bekommst du gar keine eigene Gasrechnung. Du bekommst eine Heizkostenabrechnung, und die funktioniert nach der Heizkostenverordnung. Dort müssen zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig verteilt werden, der Rest nach Wohnfläche. Rechnet dein Vermieter komplett nach Quadratmetern ab, darfst du den Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen. Das steht in § 12 der Heizkostenverordnung und ist kein Verhandlungsangebot, sondern dein Recht.
Dazu kommen die Fristen. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, sonst ist die Nachforderung weg. Und du selbst hast nach Zugang ebenfalls zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Das alles zusammen – jede Position gegen den Mietvertrag halten, den Verteilerschlüssel nachrechnen, die Fristen im Kalender behalten, am Ende ein Widerspruchsschreiben aufsetzen – ist genau der Aufwand, an dem die meisten aussteigen. Deshalb musst du das nicht zu Fuß machen: Beim Nebenkosten-Check kannst du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, eine Software geht sie nach festem Regelwerk durch, und du bekommst Prüfbericht, fertiges Widerspruchsschreiben und ein Anschreiben zur Belegeinsicht als PDF. Unterschreiben und abschicken musst du selbst, der Rest ist vorbereitet.
Fazit
Eine Gasrechnung zu prüfen, ist keine Raketenwissenschaft – es ist Fleißarbeit mit fünf festen Haltepunkten: Zeitraum, Zählerstände, Umrechnung, Preise, Abschläge. Wer das einmal durchzieht, merkt schnell, ob die Nachzahlung berechtigt ist oder ob da jemand geschätzt hat, obwohl der Zähler direkt neben der Wohnungstür hängt. Und wenn dein Gas über den Vermieter abgerechnet wird, lohnt sich der Blick doppelt – dort stecken Verteilerschlüssel, Vorwegabzüge und nicht umlagefähige Posten drin, die kaum jemand kontrolliert. Lass die Heizkostenabrechnung automatisch durchrechnen, die Erstprüfung kostet dich nichts, das vollständige Paket 24,90 Euro einmalig. Der Brief auf dem Küchentisch wird nicht besser, wenn er dort liegen bleibt.


