Der Transporter steht in zweiter Reihe. Die Nachbarin will noch kurz tschüss sagen. Dein Kumpel sucht den Akkuschrauber, der seit zwei Stunden verschwunden ist. Und dann drückt dir der Vermieter das Übergabeprotokoll in die Hand, du unterschreibst, Schlüssel rüber, fertig. Drei Monate später kommt eine Rechnung über 480 Euro für Strom, den du nie verbraucht hast. Weil niemand den Zähler abgelesen hat. Und weil du vergessen hast, deinen Vertrag zu beenden. Das passiert öfter, als du denkst – und es ist komplett vermeidbar.
Kurz gesagt
- Melde deinen Strom spätestens sechs Wochen vor dem Auszug beim Anbieter ab oder um – in der Grundversorgung reichen zwei Wochen Kündigungsfrist.
- Lies den Zählerstand am Auszugstag ab, fotografiere ihn zusammen mit der Zählernummer und lass ihn im Übergabeprotokoll gegenzeichnen.
- Die Schlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Vertragsende da sein, ein Guthaben zwei Wochen später auf deinem Konto.
Warum du ohne Abmeldung fremden Strom bezahlst
Dein Stromvertrag hängt nicht an der Wohnung. Er hängt an dir. Wenn du ausziehst und nichts sagst, läuft der Vertrag einfach weiter – auf deinen Namen, an deiner alten Adresse, mit deinem Abschlag.
Und jetzt kommt der Teil, der richtig weh tut. Der Nachmieter zieht ein, steckt die Kaffeemaschine rein und verbraucht fröhlich Strom. Abgerechnet wird das über den Zähler. Und der Zähler ist deinem Vertrag zugeordnet. Du zahlst also für den Trockner von jemandem, dessen Namen du nicht kennst. Bis irgendwann jemand merkt, dass da etwas nicht stimmt. Diese Klärung dauert, kostet Nerven und endet nicht immer gut für dich.
Umgekehrt gilt das Gleiche in der neuen Wohnung. Wer dort Strom entnimmt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, landet automatisch beim örtlichen Grundversorger. Das nennt sich Ersatzversorgung, und sie ist fast immer der teuerste Tarif, den du im Netzgebiet bekommen kannst. Ein paar Wochen Ersatzversorgung schlucken locker das, was du beim Umzug am Kartonkauf gespart hast.
Die Fristen, die wirklich zählen
Hier wird es kurz nüchtern, weil es um Verträge und Geld geht. Es gibt zwei Fälle, und die musst du auseinanderhalten.
Fall eins: Du bist in der Grundversorgung. Dann kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das steht in § 20 der Stromgrundversorgungsverordnung. Textform reicht – eine E-Mail genügt, eine Unterschrift brauchst du nicht.
Fall zwei: Du hast einen Sondervertrag. Also einen normalen Tarif bei einem frei gewählten Anbieter. Dann muss dein Lieferant dich grundsätzlich auch an der neuen Adresse weiterbeliefern. Geht das nicht oder nur zu anderen Konditionen, hast du nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein Sonderkündigungsrecht und kommst mit einer Frist von sechs Wochen zum Umzugstermin raus – auch wenn deine eigentliche Laufzeit noch läuft. Schau trotzdem in deine Vertragsunterlagen, manche Anbieter räumen kürzere Fristen ein.
- 2 WochenKündigungsfrist in der Grundversorgung, jederzeit
- 6 WochenSonderkündigungsrecht bei Umzug im Sondervertrag
- 6 WochenMaximale Frist für die Schlussrechnung nach Vertragsende
- 2 WochenAuszahlungsfrist für ein Guthaben nach Rechnungsstellung
Sechs Wochen vor dem Auszugstermin ist der richtige Moment. Dann hast du beide Fristen sicher im Griff, egal welchen Vertrag du hast, und sparst dir die Hektik zwischen Renovierung und Schlüsselübergabe.
Ein Punkt, der viele verunsichert: Beim Netzbetreiber musst du dich nicht separat abmelden. Das übernimmt dein Lieferant. Du hast genau einen Ansprechpartner, und das ist der, dem du monatlich den Abschlag überweist.
Ein Umzug ist der beste Zeitpunkt, den Tarif mal durchzurechnen. Lumis vergleicht für dich, kündigt beim alten Anbieter, meldet dich an der neuen Adresse an und prüft danach jedes Jahr automatisch nach – kostenlos, du gibst nur dein Go.
Ersparnis in 2 Minuten prüfenZählerstand ablesen: die fünf Minuten, die dich absichern
Der Zählerstand ist der einzige Beweis dafür, wo dein Verbrauch aufhört und der des Nachmieters anfängt. Wenn er fehlt, schätzt der Netzbetreiber. Und Schätzungen gehen erfahrungsgemäß selten zu deinen Gunsten aus.
- Zählernummer notieren. Sie steht direkt auf dem Gerät, meist klein neben einem Barcode. Ohne sie lässt sich kein Stand zuordnen.
- Stand ablesen. Beim alten Ferraris-Zähler zählen nur die schwarzen Ziffern, die rote Nachkommastelle kannst du weglassen. Beim digitalen Zähler drückst du die Taste und liest den Wert für 1.8.0 ab, bei Zweitarifzählern zusätzlich 1.8.1 und 1.8.2.
- Foto machen. Ein Bild, auf dem Zählernummer und Stand gleichzeitig scharf zu sehen sind. Zur Not zwei Bilder. Den Zeitstempel liefert das Handy ohnehin mit.
- Ins Übergabeprotokoll eintragen. Datum, Zählernummer, Stand, Unterschrift von dir und vom Vermieter oder Nachmieter. Das ist der stärkste Beleg, den du bekommen kannst.
- Innerhalb weniger Tage melden. Zählerstand, Auszugsdatum und deine neue Adresse an den Lieferanten. Die neue Adresse ist wichtig, sonst landet die Schlussrechnung im alten Briefkasten.
Falls du einen Vorauszahlungszähler oder einen Zähler im abgeschlossenen Keller hast, an den du am Umzugstag nicht mehr rankommst: Lies vorher ab und halte fest, dass du bis zum Stichtag weiter verbraucht hast. Eine Abweichung von ein paar Kilowattstunden diskutiert niemand. Eine von tausend schon.
Mitnehmen oder kündigen? Was in welchem Fall sinnvoll ist
Viele nehmen ihren Vertrag einfach mit, weil das der Weg des geringsten Widerstands ist. Das ist bequem, aber oft die teurere Variante. Denn Neukundenboni bekommst du beim Umzug in der Regel nicht noch einmal, und nach dem ersten Jahr sind viele Tarife deutlich teurer als beim Abschluss.
Vertrag mitnehmen passt, wenn
- du einen echten Preisgarantie-Tarif hast, der noch länger läuft
- dein Arbeitspreis unter dem liegt, was aktuell im neuen Netzgebiet angeboten wird
- der Umzug innerhalb desselben Netzgebiets stattfindet und sich die Konditionen nicht ändern
Lieber neu abschließen, wenn
- du seit Jahren beim selben Anbieter bist und nie nachgerechnet hast
- du in der Grundversorgung steckst – das ist fast immer der teuerste Weg
- sich dein Verbrauch durch die neue Wohnung spürbar ändert, etwa durch mehr Fläche oder einen Durchlauferhitzer
Den Verbrauch unterschätzen die meisten. Ein Zweipersonenhaushalt liegt grob bei 2.500 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr. Wenn du von der 60-Quadratmeter-Wohnung ins Reihenhaus ziehst, kann sich das fast verdoppeln. Und ein Cent Unterschied beim Arbeitspreis macht bei 4.000 Kilowattstunden eben 40 Euro im Jahr aus. Bevor du den alten Tarif blind mitschleppst, lohnt sich ein Blick in den Rechner: Ersparnis berechnen – und zwar mit dem Verbrauch, den du künftig erwartest.
Und ja, das ist Arbeit. Vergleichen, kündigen, Fristen im Kalender haben, im nächsten Jahr wieder von vorn. Genau diesen Teil übernimmt unser Wechselservice. Du sagst Bescheid, wann du umziehst und wie dein Verbrauch aussieht, wir kümmern uns um Kündigung, Anmeldung und Zählerstandsmeldung – und prüfen jedes Jahr automatisch, ob dein Tarif noch der richtige ist. Kostet dich nichts außer zwei Minuten.
Schlussrechnung prüfen: Hier holst du dir dein Geld zurück
Nach der Abmeldung bekommst du eine Schlussrechnung. Dein Lieferant muss sie spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses schicken, so steht es im Energiewirtschaftsgesetz. Ein Guthaben muss spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung auf deinem Konto sein. Wenn nach zwei Monaten nichts kommt, hak nach. Schriftlich, mit Frist.
Drei Dinge prüfst du auf der Rechnung:
| Position | Worauf du achtest | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Abrechnungszeitraum | Endet er exakt an deinem Auszugstag? | + 14 Tage |
| Zählerstand | Stimmt er mit deinem Foto überein? | Schätzwert |
| Abschläge | Sind alle gezahlten Beträge angerechnet? | 1 fehlt |
Der häufigste Fehler ist der geschätzte Zählerstand. Wenn du dein Foto hast, ist der Widerspruch eine E-Mail mit Anhang. Wenn du keins hast, wird es eine Diskussion, die du meistens verlierst. Deshalb die fünf Minuten am Umzugstag. Sie sind der beste Stundenlohn des ganzen Tages.
Und falls dir auffällt, dass dein alter Arbeitspreis ziemlich hoch war: Das ist kein Zufall, sondern der Normalfall nach ein paar Jahren Treue. Wenn du kurz Strom- und Gastarife vergleichen willst, siehst du das in zwei Minuten schwarz auf weiß.
Fazit
Den Strom beim Auszug abzumelden ist keine große Sache, wenn du es rechtzeitig angehst. Sechs Wochen vorher Bescheid sagen, am Umzugstag ablesen, fotografieren, protokollieren, melden. Das ist alles. Teuer wird es nur, wenn du es laufen lässt und hoffst, dass sich das schon irgendwie regelt. Tut es nicht. Dann zahlst du Ersatzversorgung in der neuen Wohnung und den Strom vom Nachmieter in der alten – und die Klärung dauert Monate.
Der Umzug ist außerdem der ehrlichste Moment, deinen Tarif anzuschauen. Du musst ohnehin aktiv werden. Also nutz den Anlass gleich richtig, statt den alten Vertrag mitzuschleppen, den du vor sechs Jahren mal abgeschlossen hast.


