Der Brief kommt meistens freitags. Absender: der örtliche Grundversorger, den du nie beauftragt hast. Darin steht, dass dein bisheriger Stromanbieter die Belieferung eingestellt hat und du ab sofort „in der Ersatzversorgung“ bist. Der erste Gedanke bei den meisten: Geht gleich das Licht aus? Nein. Es geht nichts aus. Kein Zähler wird abgeklemmt, kein Techniker klingelt. Du bekommst weiter Strom, als wäre nichts passiert. Nur der Preis ist ein anderer – und genau da wird es für dein Konto interessant.

Kurz gesagt

  • Fällt dein Anbieter aus, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Die Stromversorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.
  • Die Ersatzversorgung dauert laut § 38 EnWG höchstens drei Monate. Danach rutschst du still und leise in die Grundversorgung – und die ist in aller Regel der teuerste Tarif am Markt.
  • Du kannst jederzeit raus. Zählerstand fotografieren, neuen Tarif suchen, fertig. Den Rest kann der Wechselservice für dich erledigen.

Was die Ersatzversorgung beim Strom überhaupt bedeutet

Ersatzversorgung ist kein Tarif, den man abschließt. Sie passiert einfach. Der Gesetzgeber hat sich gedacht: Niemand soll ohne Strom dastehen, nur weil ein Versorger pleitegeht, die Lieferung einstellt oder beim Wechsel etwas schiefläuft. Also gibt es eine Auffanglösung, und die heißt Ersatzversorgung.

Grundversorger haben für Letztverbraucher von Energie im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz die Energielieferung zu Allgemeinen Preisen für den Zeitraum von längstens drei Monaten zu gewährleisten, wenn die Belieferung durch ein anderes Energieversorgungsunternehmen nicht erfolgt.§ 38 Abs. 1 EnWG (gekürzt)

Übersetzt: Sobald niemand mehr Strom auf deine Zählernummer liefert, meldet der Netzbetreiber das an den Grundversorger in deinem Netzgebiet. Der muss übernehmen. Ohne Vertrag, ohne Unterschrift, ohne Bonitätsprüfung. Das passiert typischerweise bei einer Insolvenz oder wenn ein Anbieter die Lieferung fristlos stoppt, manchmal aber auch bei ganz banalen Dingen: Ein Wechsel scheitert an einer falschen Zählernummer, oder du ziehst in eine Wohnung und meldest dich nirgends an. Dann verbrauchst du Strom ohne Vertrag – und schon bist du drin.

  • 3 MonateMaximale Dauer der Ersatzversorgung laut § 38 EnWG
  • 2 WochenKündigungsfrist in der anschließenden Grundversorgung
  • 0 MinutenStromausfall durch den Anbieterwechsel in der Ersatzversorgung

Warum das Licht trotzdem anbleibt

Das ist der Punkt, den ich am häufigsten erklären muss. Viele Leute denken, der Stromanbieter liefert den Strom physisch ins Haus. Tut er nicht. Die Leitungen gehören dem Netzbetreiber, und der ist ein anderes Unternehmen. Dein Anbieter ist im Grunde nur der, der abrechnet und die Energie am Markt einkauft. Wenn der ausfällt, bleibt das Kabel ja trotzdem liegen.

Im Hintergrund passiert Folgendes:

  1. Der Anbieter meldet ab. Er teilt dem Netzbetreiber mit, dass er deine Entnahmestelle nicht mehr beliefert – oft mit sehr kurzer Frist, manchmal rückwirkend.
  2. Der Netzbetreiber informiert den Grundversorger. Der ist gesetzlich verpflichtet, die Belieferung zu übernehmen. Du musst dafür nichts tun.
  3. Du bekommst Post. Der Grundversorger schreibt dir, ab welchem Tag er liefert, zu welchem Preis und mit welcher neuen Kundennummer.
  4. Die Uhr läuft. Ab diesem Datum hast du drei Monate Zeit. Danach wirst du automatisch in die Grundversorgung übernommen, wenn du dich nicht selbst um einen Vertrag gekümmert hast.

Was dir in dieser Situation niemand abnimmt: den Zählerstand. Lies ihn am Tag des Übergangs ab und mach ein Foto mit Datum. Wenn später der insolvente Anbieter und der Grundversorger beide für denselben Zeitraum abrechnen wollen, ist dieses Foto dein bester Freund. Ich habe das oft genug gesehen – geschätzte Zählerstände, die auffällig großzügig zugunsten des Versorgers ausfallen.

Was die Ersatzversorgung kostet

Früher war die Ersatzversorgung die teuerste Falle im deutschen Energiemarkt. In der Preiskrise haben einzelne Grundversorger dafür Arbeitspreise aufgerufen, bei denen man beim Lesen der Rechnung erst einmal sitzen bleiben musste. Das hat der Gesetzgeber abgestellt. Seit Dezember 2022 gilt: Für Haushaltskunden darf der Preis der Ersatzversorgung nicht höher sein als der allgemeine Preis der Grundversorgung. Das ist eine echte Verbesserung – aber es ist eben keine Entwarnung.

Grundversorgung ist fast nie der günstigste Tarif. Schon fünf Cent Unterschied pro Kilowattstunde bedeuten bei 3.500 kWh Jahresverbrauch rund 175 Euro mehr im Jahr – nur fürs Nichtstun.

Der Grundversorger kalkuliert konservativ. Er muss jederzeit jeden aufnehmen, auch Kunden, die drei Monate später wieder weg sind. Dieses Risiko steckt im Preis. Dazu kommt: Grundversorgungspreise ändern sich träge. Fallen die Börsenpreise, merkst du das in der Grundversorgung deutlich später als bei einem Anbieter, der um Neukunden kämpft.

 ErsatzversorgungGrundversorgungEigener Vertrag
Dauermax. 3 Monateunbefristetfrei wählbar
Kündigungsfristjederzeit möglich2 Wochenlaut Vertrag
Preisniveauwie Grundversorgungmeist am oberen Endedeutlich günstiger möglich
Preisgarantieneinneinoft 12–24 Monate

Du zahlst in diesen drei Monaten also keinen Wucher, aber du zahlst definitiv mehr als nötig. Und das Gemeine ist: Die drei Monate vergehen schnell. Wer den Brief auf den Stapel „mache ich am Wochenende“ legt, hängt im Herbst noch in der Grundversorgung.

Du steckst gerade in der Ersatzversorgung und willst wissen, was dich das wirklich kostet? Gib deinen Verbrauch ein, wir zeigen dir die Differenz zu einem regulären Tarif – und wenn du willst, übernehmen wir den kompletten Wechsel kostenlos und prüfen danach jedes Jahr automatisch nach.

Ersparnis in 2 Minuten prüfen

Und was ist mit meinem Geld beim alten Anbieter?

Das ist der unangenehme Teil, und ich will ihn nicht schönreden. Wenn dein Anbieter insolvent ist, sind Guthaben aus überzahlten Abschlägen eine ganz normale Insolvenzforderung. Du meldest sie beim Insolvenzverwalter an, bekommst eine Nummer in der Tabelle und wartest. Die Quote liegt in solchen Verfahren oft im einstelligen Prozentbereich. Realistisch heißt das: Einen Großteil siehst du nicht wieder.

Das solltest du sofort machen

  • Zählerstand zum Stichtag ablesen und fotografieren
  • SEPA-Lastschriftmandat beim alten Anbieter widerrufen, damit keine weiteren Abschläge abgebucht werden
  • Alle Rechnungen, Abschlagspläne und die letzte Jahresabrechnung sichern
  • Guthaben beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden
  • Innerhalb der drei Monate einen neuen Vertrag abschließen

Das bringt dir nichts

  • Weitere Abschläge an den alten Anbieter überweisen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen
  • Auf eine Entschädigung für den höheren Preis hoffen – die gibt es nicht
  • Warten, bis sich der Grundversorger meldet, bevor du vergleichst
  • Die Ersatzversorgung aussitzen, weil sie ja „automatisch endet“

Eine Sache noch, die viele überrascht: Wenn du vor der Insolvenz eine Bonuszahlung oder einen Neukundenbonus zugesagt bekommen hast, ist der mit ziemlicher Sicherheit futsch. Auch das ist nur eine Forderung gegen ein Unternehmen, das kein Geld mehr hat.

Raus aus der Ersatzversorgung – schneller, als du denkst

Die gute Nachricht: Du bist frei. Die Ersatzversorgung bindet dich an gar nichts. Kein Mindestzeitraum, keine Kündigungsfrist, kein Papierkram in deine Richtung. Du suchst dir einen neuen Anbieter, der meldet die Entnahmestelle beim Netzbetreiber an, und die Ersatzversorgung endet damit automatisch. Du musst sie nicht mal selbst kündigen.

Bist du bereits in der Grundversorgung gelandet, weil die drei Monate schon durch sind, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Auch das ist nichts, was dich bremst – diese Kündigung übernimmt in der Praxis ohnehin dein neuer Anbieter.

Der eigentliche Aufwand liegt woanders: beim Vergleichen. Hunderte Tarife, Bonusmodelle, Preisgarantien, Kündigungsfristen, Anbieter mit zweifelhafter Zahlungsmoral. Genau da steigen die meisten aus und bleiben lieber beim Grundversorger, weil der ja wenigstens da ist. Verständlich. Nur kostet diese Bequemlichkeit eben jedes Jahr dreistellig. Wenn du dir das sparen willst: Der Wechselservice übernimmt genau diesen Teil. Du gibst dein Go, wir suchen den passenden Tarif, kündigen, melden an und behalten die Fristen im Blick. Kostenlos, und nach zwölf Monaten prüfen wir automatisch wieder nach, damit du nicht still in eine teure Verlängerung rutschst.

Lässt sich der nächste Ausfall vermeiden?

Ganz ehrlich: komplett sicher ist es nie. Niemand sieht einem Anbieter von außen an, wie er sich am Terminmarkt eingedeckt hat. Aber es gibt Warnzeichen, die ich ernst nehmen würde.

Verlangt ein Anbieter eine Vorauskasse über mehrere Monate oder eine Kaution, ist das ein schlechtes Zeichen. Liegt der Preis spürbar unter allem anderen am Markt, ist das kein Schnäppchen, sondern meist eine riskante Kalkulation. Und wenn die Bewertungen von verschleppten Jahresabrechnungen und nicht erstatteten Guthaben erzählen, dann ist das kein Pech einzelner Kunden, sondern ein Muster.

Was dagegen hilft: Tarife mit Preisgarantie, moderaten Abschlägen und einem Anbieter, der seit Jahren am Markt ist. Wenn wir für dich Strom- und Gastarife vergleichen, schauen wir uns genau das an, nicht nur die unterste Zeile im Preisranking. Ein Tarif, der zehn Euro im Jahr günstiger ist, aber in einem Insolvenzverfahren endet, ist kein guter Deal.

Fazit

Die Ersatzversorgung ist kein Grund zur Panik. Sie ist ein Sicherheitsnetz, das funktioniert. Dein Strom fließt weiter, der Preis ist seit der Gesetzesänderung gedeckelt, und du bist an nichts gebunden. Was sie aber ist: ein stiller Kostenfaktor mit Ablaufdatum. Drei Monate, dann bist du in der Grundversorgung, und dort bleiben viele jahrelang hängen, ohne es zu merken.

Mach deshalb heute zwei Dinge. Zählerstand fotografieren. Und einmal kurz rechnen, was du im Vergleich zu einem normalen Tarif gerade zu viel zahlst. Das dauert zwei Minuten: Ersparnis berechnen. Alles danach kannst du abgeben.

Häufige Fragen

Nein. Der örtliche Grundversorger ist nach § 38 EnWG verpflichtet, die Belieferung sofort und ohne Unterbrechung zu übernehmen. Du musst dafür nichts beantragen und keinen Vertrag unterschreiben. Die Versorgung läuft nahtlos weiter, du bekommst lediglich Post vom neuen Versorger mit dem Startdatum und dem Preis.
Höchstens drei Monate. Danach endet sie automatisch, und du wirst in die Grundversorgung des örtlichen Versorgers übernommen – ohne dass dich jemand noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen muss. Die Grundversorgung ist unbefristet und mit zwei Wochen Frist kündbar, aber preislich meist das Teuerste, was du bekommen kannst.
Nur teilweise und meistens erst nach Jahren. Überzahlte Abschläge sind eine gewöhnliche Insolvenzforderung, die du beim Insolvenzverwalter anmelden musst. Die Auszahlungsquote fällt in solchen Verfahren oft sehr niedrig aus. Wichtig ist, das SEPA-Mandat sofort zu widerrufen, damit nicht weiter abgebucht wird, und alle Abrechnungen aufzubewahren.