Der Umschlag liegt seit vier Tagen auf dem Küchentisch. Aufgemacht hast du ihn schon. Gelesen hast du eigentlich nur eine Zeile: „Nachzahlung 312,45 Euro“. Der Rest ist eine Wand aus Zahlen. Arbeitspreis HT, Grundpreis anteilig, Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 StromNEV. Und irgendwo dazwischen soll stehen, warum du jetzt über 300 Euro überweisen sollst. Kennst du das? Dann lies weiter. Ich gehe mit dir jede Position durch, von oben nach unten, so wie sie auf dem Papier steht.

Kurz gesagt

  • Nur zwei Positionen bestimmen deinen Preis: Grundpreis pro Jahr und Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Alles andere steckt da schon drin.
  • Rund die Hälfte des Strompreises ist staatlich oder vom Netzbetreiber festgelegt – da kann kein Anbieter dran drehen. Die andere Hälfte schon.
  • Die häufigsten Fehler sind geschätzte Zählerstände, krumme Abrechnungszeiträume und nicht verrechnete Boni. Alle drei findest du in fünf Minuten.

Fang oben an, nicht unten

Der erste Blick geht fast immer auf den Endbetrag. Falsch. Der Endbetrag ist das Ergebnis, nicht die Ursache. Oben auf Seite eins stehen vier Angaben, und wenn eine davon nicht stimmt, ist der Rest sowieso Makulatur.

Erstens: der Abrechnungszeitraum. Sind das wirklich 365 Tage? Oder plötzlich 398, weil der Anbieter den letzten Turnus verschoben hat? Dann zahlst du Grundpreis für dreizehn Monate. Zweitens: die Zählernummer. Die muss mit der Nummer auf deinem Zähler im Keller übereinstimmen, Ziffer für Ziffer. Drittens und viertens: Anfangs- und Endzählerstand. Steht dort ein kleines Kürzel wie „geschätzt“ oder „rechn. ermittelt“ oder ein Sternchen, hat niemand nachgeschaut. Dann hat eine Software geraten, wie viel du verbraucht hast.

Die Differenz aus End- und Anfangsstand ist dein Verbrauch in Kilowattstunden. Das ist die wichtigste Zahl des ganzen Dokuments. Ein Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung liegt grob bei 2.000 bis 3.000 kWh im Jahr, ein Vier-Personen-Haushalt im Haus bei 4.000 bis 5.000. Liegst du weit darüber und hast weder Wärmepumpe noch Durchlauferhitzer, stimmt etwas nicht. Woran das liegen kann, haben wir in diesem Überblick zu den häufigsten Ursachen einer zu hohen Stromrechnung aufgeschrieben.

Grundpreis und Arbeitspreis – mehr Preise gibt es nicht

Das klingt banal, aber viele wissen es nicht: Dein Stromvertrag kennt genau zwei Preise. Den Grundpreis, den du monatlich oder jährlich zahlst, egal ob du einen Monat im Urlaub warst. Und den Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde. Alle Netzentgelte, Steuern und Umlagen, die weiter hinten einzeln aufgelistet sind, stecken in diesen beiden Preisen bereits drin. Der Anbieter schlüsselt sie nur zur Transparenz noch einmal auf. Du zahlst sie nicht zusätzlich.

Ein Beispiel, wie es auf Tausenden Rechnungen steht: 2.600 kWh im Jahr, Arbeitspreis 34 Cent brutto, Grundpreis 11,90 Euro im Monat.

PositionRechnungBetrag
Arbeitspreis2.600 kWh × 34 ct884,00 €
Grundpreis12 × 11,90 €142,80 €
Jahreskostenbrutto1.026,80 €
gezahlte Abschläge12 × 80 €960,00 €
Nachzahlung66,80 €

Mehr Mathematik ist das nicht. Nimm deinen Taschenrechner und mach genau diese vier Zeilen nach. Wenn dein Ergebnis um mehr als ein paar Cent abweicht, hast du einen Ansatzpunkt. Achte dabei auf unterjährige Preisänderungen: Dann teilt der Anbieter den Zeitraum in zwei Abschnitte und splittet deinen Jahresverbrauch zeitanteilig auf. Das ist zulässig, aber genau hier verstecken sich Rechenfehler.

Ein Cent pro Kilowattstunde sind bei 4.000 kWh 40 Euro im Jahr. Deshalb lohnt es sich, den Arbeitspreis auf der Rechnung mit dem Preis im Vertrag zu vergleichen – nicht nur ungefähr, sondern auf die Nachkommastelle.

Steuern, Umlagen, Netzentgelte: Wer kassiert da eigentlich?

Jetzt kommt der Teil, bei dem die meisten aussteigen. Dabei ist er schnell erklärt. Ungefähr die Hälfte deines Strompreises legt nicht dein Anbieter fest, sondern der Staat und der örtliche Netzbetreiber. Die andere Hälfte – Beschaffung und Vertrieb – ist der Teil, um den die Anbieter konkurrieren.

  • 2,05 ctStromsteuer je kWh, seit Jahren unverändert
  • 1,32–2,39 ctKonzessionsabgabe je kWh, gestaffelt nach Gemeindegröße
  • 19 %Umsatzsteuer auf alles, auch auf die anderen Steuern
  • 20 €Höchstbetrag pro Jahr für eine moderne Messeinrichtung

Die Konzessionsabgabe geht an deine Stadt oder Gemeinde, dafür, dass Leitungen unter öffentlichen Wegen liegen dürfen. Die Höchstsätze stehen in der Konzessionsabgabenverordnung: 1,32 Cent je Kilowattstunde in Gemeinden bis 25.000 Einwohner, 1,59 bis 100.000, 1,99 bis 500.000 und 2,39 Cent darüber. Stehen auf deiner Rechnung für einen Ort mit 8.000 Einwohnern plötzlich 2,39 Cent, ist das ein echter Fehler.

Die Netzentgelte sind der größte Einzelblock und regional sehr unterschiedlich. Dazu kommen KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und die Umlage nach § 19 StromNEV – alle drei bewegen sich im Bereich von Bruchteilen eines Cents bis gut einem Cent. Die EEG-Umlage suchst du übrigens vergeblich: Sie kommt seit 2023 aus dem Bundeshaushalt und taucht auf keiner Rechnung mehr auf. Und der Messstellenbetrieb, also die Miete für deinen Zähler, steht manchmal in der Stromrechnung und manchmal separat.

Beeinflussbar durch Anbieterwechsel

  • Beschaffungskosten für den Strom
  • Vertriebsmarge und Service
  • Höhe des Grundpreises
  • Boni und Preisgarantien

Gleich bei jedem Anbieter

  • Netzentgelte deines Netzgebiets
  • Stromsteuer und Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe deiner Gemeinde
  • Staatliche Umlagen

Daraus folgt etwas Praktisches: Wer über einen hohen Strompreis schimpft, aber seit acht Jahren in der Grundversorgung sitzt, beschwert sich über die falsche Hälfte. Die staatliche bekommst du nicht weg. Die andere schon, und zwar in zehn Minuten über unseren Wechselservice für Strom und Gas.

Steht auf deiner Nebenkostenabrechnung auch noch eine Position „Allgemeinstrom“ oder „Beleuchtung“? Der Nebenkosten-Check prüft deine Abrechnung automatisch nach festem Regelwerk und erstellt daraus das fertige Widerspruchsschreiben – 24,90 Euro einmalig, die Erstprüfung kostet nichts.

Abrechnung jetzt prüfen

Abschläge, Nachzahlung, Guthaben

Deine monatlichen Abschläge sind eine Vorauszahlung auf einen Verbrauch, den noch keiner kennt. Der Anbieter schätzt ihn anhand des Vorjahres. Am Ende rechnet er ab und fordert die Differenz nach oder erstattet sie. Ein Guthaben ist deshalb kein Geschenk, sondern Geld, das du deinem Anbieter zu viel geliehen hast. Zinslos.

Interessant wird die Zeile mit dem neuen Abschlag für das kommende Jahr. Manche Anbieter setzen den deutlich höher an als nötig. Du darfst ihn anpassen lassen, wenn er erkennbar über deinem realistischen Verbrauch liegt. Ein kurzer Anruf oder eine Mail genügt meistens. Umgekehrt gilt: Setzt der Anbieter den Abschlag zu niedrig an, kommt die Nachzahlung eben ein Jahr später.

Und wenn du mit der Rechnung nicht einverstanden bist? Einfach nicht zahlen ist keine gute Idee. Die Stromgrundversorgungsverordnung ist da eindeutig.

Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.§ 17 Abs. 1 StromGVV

Im Klartext: Ein offensichtlicher Fehler, etwa ein Zählerstand, der niedriger ist als der vom Vorjahr, berechtigt dich zum Zahlungsaufschub. Ein ungutes Gefühl reicht nicht. Zahl unter Vorbehalt und widersprich schriftlich. Wie so ein Schreiben aussehen muss und welche Fristen laufen, steht ausführlich im Beitrag zum Widerspruch gegen die Stromrechnung mit Muster und Fristen.

So prüfst du deine Abrechnung in fünf Schritten

  1. Zählerstand abgleichen. Geh in den Keller, lies den aktuellen Stand ab und vergleiche ihn mit dem Endstand auf der Rechnung. Passt die Größenordnung?
  2. Zeitraum zählen. 365 Tage, nicht mehr. Bei Umzug oder Anbieterwechsel muss der Zeitraum exakt am Übergabetag enden.
  3. Preise mit dem Vertrag vergleichen. Arbeitspreis und Grundpreis aus der Auftragsbestätigung gegen die Rechnung halten.
  4. Nachrechnen. Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis minus Abschläge. Das Ergebnis muss stimmen.
  5. Boni suchen. Ein Neukunden- oder Sofortbonus muss als eigene Gutschriftzeile auftauchen. Fehlt er, fehlt dir Geld.

Beim Strom machst du das selbst, das sind fünfzehn Minuten. Bei der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter wird es zäh: dreißig Positionen, drei Umlageschlüssel, Fristen nach § 556 BGB und am Ende die Frage, wie man einen Widerspruch formuliert, ohne sich zu blamieren. Genau diesen Teil kannst du abgeben. Du lädst die Abrechnung hoch, die Software prüft sie nach einem festen Regelwerk, und du bekommst Prüfbericht, fertiges Widerspruchsschreiben und ein Anschreiben zur Belegeinsicht als PDF. Unterschreiben und abschicken musst du selbst – Nebenkostenabrechnung prüfen kostet 24,90 Euro einmalig, die Erstprüfung ist kostenlos. Welcher Verteilerschlüssel dabei überhaupt zulässig ist, erklärt der Beitrag zu den Umlageschlüsseln bei den Nebenkosten.

Fazit

Eine Stromabrechnung ist kein Rätsel, sie ist nur schlecht gestaltet. Wenn du Zählerstand, Zeitraum, Arbeitspreis und Grundpreis geprüft hast, hast du 90 Prozent der Fehlerquellen abgedeckt. Den Rest erledigt der Taschenrechner. Und wenn dir dabei auffällt, dass dein Arbeitspreis deutlich über dem liegt, was der Markt gerade hergibt, dann ist die Rechnung nicht falsch – dann ist nur dein Tarif zu teuer. Das sind zwei verschiedene Probleme mit zwei verschiedenen Lösungen.

Für die Abrechnung vom Vermieter gilt dasselbe Prinzip, nur mit mehr Positionen und schärferen Fristen. Wer keine Lust hat, jede Zeile einzeln zu sortieren, lässt den automatischen Check seiner Nebenkostenabrechnung laufen und schaut sich nur noch das Ergebnis an.

Häufige Fragen

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass die turnusmäßige Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein muss. Bei einem Wechsel oder Auszug gilt dieselbe Frist ab Ende der Belieferung. Kommt nach drei Monaten immer noch nichts, hak schriftlich nach und setze eine Frist.
Nein. Schätzen ist nur erlaubt, wenn der Zähler nicht zugänglich war oder du keinen Stand gemeldet hast. Lies den Zähler ab, melde den echten Wert mit Datum und Foto an deinen Anbieter und bitte um eine korrigierte Abrechnung. Zu viel gezahltes Geld kannst du innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückfordern.
Weil die Umsatzsteuer auf den gesamten Rechnungsbetrag erhoben wird und Stromsteuer, Netzentgelte sowie Konzessionsabgabe Teil dieses Betrags sind. Das ist ärgerlich, aber geltendes Recht. Ändern kannst du daran nichts – du kannst nur die Kilowattstunden reduzieren, auf die das Ganze angewendet wird.