Im Hausflur hängt ein Zettel. „Turnusmäßiger Zählerwechsel am Dienstag zwischen 8 und 14 Uhr, bitte Zugang ermöglichen.“ Kein Absender, den man kennt, keine Preisangabe, nur eine Telefonnummer. Und sofort die Frage, die mir fast jede Woche jemand stellt: Kostet mich das jetzt was? Die kurze Antwort lautet in den meisten Fällen: nichts extra. Die lange Antwort ist interessanter, weil es ein paar Stellen gibt, an denen es richtig teuer werden kann. Genau die schauen wir uns an.
Kurz gesagt
- Der Zählertausch selbst wird dir nicht einzeln berechnet. Die Kosten stecken im jährlichen Messstellenentgelt auf deiner Stromrechnung.
- Das Entgelt ist gedeckelt: 20 Euro im Jahr für eine moderne Messeinrichtung, 20 Euro beim Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems bis 10.000 kWh, höchstens 30 Euro, wenn du den Smart Meter freiwillig bestellst.
- Teuer wird es nur, wenn der Zählerschrank nicht mehr den Normen entspricht. Dann zahlt der Eigentümer den Umbau, nicht der Mieter.
Zähler und Stromanbieter sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Das ist der häufigste Denkfehler, und er hält Leute monatelang vom Wechsel ab. Der Stromanbieter liefert die Kilowattstunden. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um das Gerät an der Wand, das zählt. Das sind zwei getrennte Verträge mit zwei getrennten Zuständigkeiten.
Heißt konkret: Wenn du den Anbieter wechselst, kommt niemand vorbei. Es wird nichts ab- und wieder angeklemmt, der Strom fällt keine Sekunde aus, der Zähler bleibt exakt derselbe. Es ändert sich nur, wer dir die Rechnung schickt. Und wenn du umgekehrt einen neuen Zähler bekommst, ändert das nichts an deinem Liefervertrag.
Wer die einzelnen Posten auf seiner Jahresrechnung mal in Ruhe durchgehen will, findet in unserem Beitrag Stromabrechnung verstehen: Jede Position erklärt jede Zeile aufgeschlüsselt. Das Messstellenentgelt steht dort meistens ganz unten, direkt unter den Netzentgelten.
Wer schickt eigentlich die Rechnung?
Grundzuständiger Messstellenbetreiber ist in der Regel dein örtlicher Netzbetreiber. Der baut die Zähler ein, wartet sie, tauscht sie aus. Bezahlt wird das über ein jährliches Entgelt, und das taucht bei den allermeisten Haushalten direkt in der Stromrechnung auf, weil der Lieferant es im Auftrag mit einzieht. Deshalb bekommst du nach dem Zählertausch auch keinen gesonderten Brief mit einer Handwerkerrechnung.
Manche Netzbetreiber rechnen das Entgelt separat ab. Dann flattert einmal im Jahr eine Rechnung über 15 oder 20 Euro ins Haus, und die Leute wundern sich. Beides ist zulässig, doppelt zahlen musst du nie. Wenn du unsicher bist, schau auf deiner Jahresabrechnung nach der Zeile „Messstellenbetrieb“ oder „Messentgelt“. Steht dort ein Betrag, läuft es über den Lieferanten.
Was der Messstellenbetrieb kosten darf
Hier wird es angenehm konkret, denn das Messstellenbetriebsgesetz schreibt Obergrenzen vor. Der Messstellenbetreiber darf also nicht verlangen, was er will. Das sind die Werte, die für Privathaushalte zählen:
| Gerät / Fall | Jährliches Entgelt (Obergrenze) |
|---|---|
| Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler ohne Funk) | 20 € |
| Intelligentes Messsystem, Pflichteinbau bis 10.000 kWh | 20 € |
| Intelligentes Messsystem auf eigenen Wunsch | 30 € |
| Steuerbare Einrichtung nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Wallbox) | 50 € |
| Verbrauch 10.000 bis 20.000 kWh | 50 € |
20 Euro im Jahr, mehr darf der Pflichteinbau dich nicht kosten. Das sind 1,67 Euro im Monat – weniger, als die meisten Haushalte durch einen einzigen Tarifwechsel in einer Woche sparen.
Einen separaten Einbaupreis, eine Anfahrtspauschale oder eine Gebühr für den Ausbau des alten Geräts gibt es beim turnusmäßigen oder gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel nicht. Wer dir so etwas in Rechnung stellt, liegt falsch. Prüf die Position, widersprich schriftlich, fertig.
Wann überhaupt getauscht wird
Es gibt drei Anlässe, und keiner davon ist Willkür.
- 16 JahreEichfrist der alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe
- 8 JahreEichfrist elektronischer Haushaltszähler
- 6.000 kWhAb diesem Jahresverbrauch ist ein intelligentes Messsystem Pflicht
- 2032Bis dahin soll der Rollout abgeschlossen sein
Dazu kommt der schlichte Defekt. Bleibt das Zählwerk stehen, zählt es offensichtlich falsch oder ist das Display tot, tauscht der Messstellenbetreiber auf eigene Kosten. Das gilt auch, wenn ein Prüfverfahren ergibt, dass das Gerät außerhalb der zulässigen Toleranz misst. Nur wenn jemand am Zähler manipuliert hat, wird es teuer – dann zahlt der Verursacher, und zwar Gerät, Einbau und den nachberechneten Strom obendrauf.
Übrigens: Ein Pflichteinbau ist eine Duldungspflicht. Du kannst den Smart Meter nicht dauerhaft ablehnen, wenn dein Verbrauch über 6.000 kWh liegt oder eine Wallbox im Spiel ist. Du kannst aber einen Termin verschieben, wenn du arbeitest. Ein Anruf reicht normalerweise.
Am Zähler sparst du 20 Euro im Jahr, am Tarif oft dreistellig. Wir rechnen deinen Verbrauch einmal sauber durch, kümmern uns um Kündigung und Anmeldung und prüfen jedes Jahr automatisch nach, ob dein Tarif noch passt. Kostenlos, du gibst nur dein Go.
Jetzt Ersparnis berechnenDie wirklich teure Stelle: der Zählerschrank
Und jetzt zu dem Punkt, über den im Zettel im Hausflur nie etwas steht. Der neue Zähler braucht einen Zählerplatz, der den aktuellen Normen entspricht. In Häusern aus den Siebzigern ist das oft nicht der Fall. Dann steht der Monteur vor dem Schrank, schüttelt den Kopf und zieht wieder ab. Nicht eingebaut, Problem aber da.
Der Umbau ist Sache des Eigentümers, nicht des Messstellenbetreibers und erst recht nicht des Mieters. Je nach Aufwand liegen die Angebote erfahrungsgemäß im vierstelligen Bereich, grob zwischen 1.000 und 2.500 Euro für ein Einfamilienhaus. Das ist keine gesetzliche Größe, sondern das, was Elektriker aufrufen. Hol dir zwei Angebote, der Unterschied zwischen Betrieb A und Betrieb B ist regelmäßig erstaunlich.
Zahlt der Messstellenbetreiber
- Den Zähler selbst
- Aus- und Einbau beim Turnus- oder Pflichtwechsel
- Austausch bei Defekt oder Messfehler
- Wartung, Fernauslesung, Datenübertragung
Zahlt der Eigentümer
- Umbau eines nicht normgerechten Zählerschranks
- Neue Zuleitungen oder zusätzliche Zählerplätze
- Schäden durch Manipulation am Zähler
- Einen Smart Meter, den niemand vorschreibt und den er trotzdem haben will
Mieter, Vermieter und wer am Ende blecht
Bei der Wohnung selbst ist der Fall klar. Du bist Anschlussnutzer, der Zähler gehört zu deinem Stromvertrag, das Messstellenentgelt läuft über deine Rechnung. Der Vermieter hat damit nichts zu tun und darf dir dafür auch nichts über die Nebenkosten aufdrücken. Bei Zählern für Allgemeinstrom – Treppenhaus, Keller, Heizungspumpe – läuft es umgekehrt: Dort ist der Vermieter Anschlussnutzer, und das Entgelt landet als Betriebskostenposition bei dir. Ein paar Euro, aufgeteilt auf alle Parteien.
Was definitiv nicht geht: die Sanierung des Zählerschranks auf die Nebenkosten umzulegen. Das ist eine Modernisierung an der Bausubstanz, keine laufende Betriebskostenposition. Wenn so etwas in deiner Abrechnung auftaucht, gehört es gestrichen. Wie du den Rest der Aufstellung prüfst, steht in unserem Artikel zu den kostenlosen Angeboten zur Nebenkostenprüfung.
Du darfst den Messstellenbetreiber wechseln
Viele wissen das nicht. Du musst nicht beim Netzbetreiber bleiben, sondern kannst den Messstellenbetrieb an einen Dritten übertragen.
- Angebote vergleichen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber werben mit App, Zusatzauswertungen oder einem günstigeren Preis.
- Vertrag beim neuen Anbieter abschließen. Der kümmert sich um die Abmeldung beim bisherigen Betreiber.
- Kündigungsfrist abwarten. Beim grundzuständigen Betreiber liegt sie bei einem Monat zum Monatsende, bei wettbewerblichen Anbietern gelten die Vertragsbedingungen.
- Zählerstand notieren. Beim Gerätetausch solltest du Anfangs- und Endstand selbst fotografieren.
Ehrlich gesagt: Für einen normalen Haushalt lohnt dieser Wechsel selten. Bei 20 Euro Obergrenze im Jahr ist nach unten nicht viel Luft. Spannend wird es für Leute mit PV-Anlage, Speicher oder dynamischem Tarif, weil dort die Datenqualität und die Auslesefrequenz zählen. Für alle anderen gilt: Die Musik spielt beim Liefervertrag, nicht beim Zähler.
Fazit
Der Zählerwechsel selbst ist kein Kostenrisiko. Zwanzig Euro im Jahr sind gedeckelt, der Austausch wird nicht extra berechnet, und wer dir doch eine Rechnung schickt, hat sich vertan. Pass bei genau zwei Dingen auf: beim Zählerschrank, wenn du Eigentümer eines älteren Hauses bist, und bei der Nebenkostenabrechnung, falls jemand den Umbau dort hineinschmuggeln will.
Die eigentliche Baustelle ist eine andere. Das Messstellenentgelt macht auf einer Jahresrechnung über 1.400 Euro gerade mal anderthalb Prozent aus. Beim Arbeitspreis geht es um dreistellige Beträge, Jahr für Jahr, und dort sitzen auch die Fehler, die wir regelmäßig finden – nachzulesen in unserer Übersicht der fünf Fehler in fast jeder Stromrechnung. Wenn du keine Lust hast, jedes Jahr selbst Strom- und Gastarife zu vergleichen, Fristen zu notieren und Kündigungen zu tippen: Genau das übernimmt unser Wechselservice, kostenlos und mit automatischer Nachprüfung im Folgejahr.


